Aufbauweiterbildung Systemische Supervision
Leitung: M7 Lehrende
Module 1-11
Modul 01:
Supervisor*innen und Coachs als Unternehmer*innen
Kontexte, Geschichte und Definition von Supervision und
Coaching, Abgrenzungen von anderen Formaten und Ziele, Zirkularität, Muster, Prozesse, (Konstrukt-)Neutralität,
Systemtheorie und Konstruktivismus
20 WE Theorie(n) und Methoden
Modul 02:
Ressourcen, Rituale - REFLECTING TEAM
Emotionale Rahmung von Beratungsprozessen, Fragen und
Kommentare, Allparteilichkeit und Pluralität, Multiperspektivität
und ethische Grundsätze, Kybernetik erster und zweiter Ordnung,
Ökologie des Geistes
20 WE Theorie(n) und Methoden
Modul 03:
Differenzierung von Beratungsformaten
Vom Kontakt zum Kontrakt, Settings und Fallbeispiele
Theorien der Selbstreferentialität und Differenztheorie
20 WE Theorie(n) und Methoden
Modul 04:
Die Rolle als Supervisor*in, Berufsbiographie und Rolle(n)
in Schule/Studium/Ausbildung/Herkunftsfamilie/
Partner*innenschaften
15 WE Selbsterfahrung/Selbstreflexion, 05 WE (Lehr-)Supervision
Modul 05:
Geschichte(n), Konzeptionen, kreative Akquisition
Einzelsupervision, Sozialer Konstruktionismus
10 WE (Lehr-)Supervision, 10 Theorie(n) und Methoden
Modul 06:
Systemische Strukturaufstellungen
10 WE Theorien und Methoden
Modul 07:
Supervision in psychosozialen und psychotherapeutischen Kontexten
Gruppensupervision und Fallbeispiele, Autopoiesetheorie
Theorien der Selbstorganisation und dynamischer Systeme
10 WE (Lehr-)Supervision, 10 WE Theorie(n) und Methoden
Modul 08:
Kontextuelle Sensibilität, Genderperspektiven und Vielfalt
Fallsupervision im Teamsetting und Fallbeispiele,
Kommunikationstheorie
Systemische Strukturaufstellungen
10 WE (Lehr-)Supervision, 10 WE Theorie(n) und Methoden
Modul 09:
Ressourcen, Potenziale, Wirklichkeitskonstruktionen
Positionen, Perspektiven, Selbstwirksamkeit
Teamsupervision und Fallbeispiele, Theorie sozialer Systeme, Chaostheorie
10 WE (Lehr-)Supervision, 10 WE Selbsterfahrung/Selbstreflexion
Modul 10:
Dokumentierte Supervisionspraxis der Teilnehmer*innen
20 WE (Lehr-)Supervision
Modul 11:
Bilanzierung und Abschluss der Aufbauweiterbildung Systemische Supervision
10 WE (Lehr-)Supervision
Terminplanung
- erscheint in Kürze -
Zulassungsvoraussetzung für die Aufbauweiterbildung Systemische Supervision:
Hochschulabschluss, Ausnahmeanträge können individuell gestellt werden
5 Jahre Berufspraxis
Eine Vorerfahrung als Supervisand*in ist erwünscht
Eine Bescheinigung eines SG-Instituts über eine vorher absolvierte Weiterbildung entsprechend den gültigen SG-Rahmenrichtlinien oder ein SG-/DGSF-Weiterbildungsnachweis „Systemische Beratung“, „Systemische Therapie“ oder „Systemisches Coaching“.
Umfang der Aufbauweiterbildung am M7 Institut:
200 Weiterbildungseinheiten (WE*): 100 WE Theorie(n) und Methoden, 25 WE Selbsterfahrung und Selbstreflexion, 75 WE Supervision, WE*: 1 WE = 45 Minuten
Umfang der Aufbauweiterbildung in Selbstorganisation:
100 LE: 30 LE Intervision, 50 LE nachgewiesene Praxis in Form dokumentierter Beratungsarbeit,
20 LE Eigenarbeit, Literaturstudium etc.
Gesamtumfang und Dauer der Aufbauweiterbildung Systemisches Supervision:
300 WE/LE
Mindestdauer: 1 Jahr
Modultage und Zeiten (inclusive Pausen):
Module 01-03: Freitag und Samstag, jeweils 09.00-17.30 Uhr
Modul 04: Freitag und Samstag, jeweils 09.00-17.30 Uhr, Sonntag: 09.00-17.00 Uhr
Module 05-10: Samstag: 09.00-17.30 Uhr
Investition:
3.500,-- € bei 14 Monatsraten à 250,-- € (per Dauerauftrag: 1. Rate am 14.07.2020)
oder
3.324,-- € bei Einmalzahlung von 1.166,-- € zu Beginn der Aufbauweiterbildung
+ 13 Monatsraten à 166,-- €
oder
3.150,--€ als Einmalzahlung zu Beginn der Aufbauweiterbildung
Nach Abschluss der Aufbauweiterbildung Systemische Supervision erhalten die Absolvent*innen eine Teilnahmebescheinigung vom M7 Institut. Die Aufbauweiterbildung kann die Voraussetzungen erfüllen, um einen Weiterbildungsnachweis Systemische Supervision (SG) beantragen zu können:
„Die Systemische Gesellschaft vergibt Weiterbildungsnachweise an SG-Mitglieder, die Weiterbildungen an SG-Mitgliedsinstituten absolviert haben, deren Curricula den in den Rahmenrichtlinien genannten Voraussetzungen entsprechen. Die Mitgliedsinstitute bescheinigen die ordnungsgemäße Teilnahme an den unter 1.3 (Umfang der Weiterbildung) aufgelisteten Weiterbildungs- und Lerneinheiten sowie die dokumentierte Praxis und beantragen den SG-Weiterbildungsnachweis.“ (SG-Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung „Systemische Supervision“ vom 16.05.2019).
Die Gebühr für einen SG-Weiterbildunsgnachweis erhebt die Systemische Gesellschaft e.V.
und ist von den Antrag stellenden Absolvent*innen der Aufbauweiterbildung auf das Konto der SG zu überweisen.